Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit zu aufzeichnen?

Sven Flätchen
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20. April 2026
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Lesezeit: 4 min.
Seit 2022 müssen deutsche Arbeitgeber Arbeitszeiten systematisch erfassen. Alle wichtigen Pflichten und rechtssichere Umsetzung im Überblick.
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Die Arbeitszeiterfassung ist für viele Unternehmen zu einem wichtigen Thema geworden. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 fragen sich Arbeitgeber, welche Verpflichtungen sie haben und wie sie diese rechtssicher umsetzen können. Die Dokumentation der Arbeitszeiten betrifft nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch den Schutz der Mitarbeiter.

In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Arbeitszeiterfassung und zeigen dir, was du als Arbeitgeber beachten musst. Von den grundlegenden Pflichten bis hin zu praktischen Umsetzungsmöglichkeiten erhältst du einen umfassenden Überblick über die aktuellen Anforderungen.

Sind Arbeitgeber in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

Ja, Arbeitgeber in Deutschland sind grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sowie aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst wird. Diese Entscheidung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, das bereits eine entsprechende Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten festgelegt hatte.

Die Erfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und befristet Beschäftigte sind einbezogen. Lediglich für echte Führungskräfte mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen können Ausnahmen gelten, wenn sie ihre Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen können.

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Welche Arbeitszeiten müssen konkret erfasst werden?

Erfasst werden müssen die täglichen Arbeitszeiten einschließlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen. Die Dokumentation muss so detailliert sein, dass Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz erkennbar werden.

Konkret bedeutet das die Aufzeichnung folgender Zeiten:

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • Gesamte tägliche Arbeitszeit
  • Pausen von mehr als 15 Minuten
  • Überstunden und deren Ausgleich
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Nachtarbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr

Die Erfassung muss zeitnah erfolgen, spätestens am Ende des Arbeitstages. Nachträgliche Schätzungen oder pauschale Angaben reichen nicht aus. Wichtig ist auch, dass die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden müssen, damit Kontrollbehörden diese bei Bedarf einsehen können.

Reine Fahrzeiten gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, es sei denn, der Arbeitnehmer muss während der Fahrt arbeiten oder steht zur Verfügung. Auch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft müssen unterschiedlich bewertet und entsprechend dokumentiert werden.

Wie können Unternehmen die Arbeitszeit rechtssicher dokumentieren?

Unternehmen können zwischen verschiedenen Erfassungssystemen wählen, solange diese objektiv, verlässlich und zugänglich sind. Digitale Zeiterfassungssysteme bieten dabei die höchste Rechtssicherheit und Effizienz.

Folgende Methoden der Arbeitszeiterfassung sind möglich:

  • Digitale Zeiterfassungssysteme: Softwarelösungen mit automatischer Dokumentation
  • Stempeluhren: klassische Hardwaresysteme mit Zeitstempel
  • Excel-Tabellen: manuelle Erfassung durch Mitarbeiter
  • Papierbögen: handschriftliche Dokumentation

Für die Rechtssicherheit sollten Unternehmen folgende Kriterien beachten: Das System muss manipulationssicher sein und eine nachträgliche Veränderung der Daten verhindern. Die erfassten Daten müssen jederzeit abrufbar und für Kontrollbehörden zugänglich sein. Außerdem sollte das System benutzerfreundlich sein, damit Mitarbeiter es korrekt verwenden.

Digitale Lösungen haben den Vorteil, dass sie automatisch Auswertungen erstellen und Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften erkennen können. Sie reduzieren den administrativen Aufwand erheblich und minimieren Fehlerquellen bei der manuellen Erfassung.

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Was passiert bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht?

Bei Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Die Kontrollbehörden können diese Strafen bei fehlender oder unzureichender Dokumentation der Arbeitszeiten verhängen.

Die Konsequenzen können sich auf verschiedene Weise zeigen. Zunächst führen die Gewerbeaufsichtsämter regelmäßige Kontrollen durch und prüfen dabei auch die Arbeitszeiterfassung. Bei festgestellten Mängeln wird zunächst eine Nachbesserung gefordert. Erfolgt keine Korrektur, werden Bußgelder verhängt.

Darüber hinaus entstehen rechtliche Risiken im Verhältnis zu den Mitarbeitern. Ohne ordnungsgemäße Zeiterfassung können Arbeitnehmer leichter Überstundenvergütung einklagen, da der Arbeitgeber die geleisteten Stunden nicht widerlegen kann. Dies kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Auch versicherungsrechtlich können Probleme entstehen. Bei Arbeitsunfällen ohne dokumentierte Arbeitszeiten kann die Berufsgenossenschaft Regress fordern. Zudem erschwert eine fehlende Zeiterfassung die Einhaltung der EU-Arbeitszeitrichtlinie und kann bei internationalen Geschäften zu Compliance-Problemen führen.

Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen schnellstmöglich ein rechtssicheres System zur Arbeitszeiterfassung einführen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Wie smenso bei der Arbeitszeiterfassung hilft

Wir bieten dir mit unserer Projektmanagement-Software eine integrierte Lösung für die rechtssichere Arbeitszeiterfassung. Als DSGVO-konforme Software „made in Germany“ erfüllen wir alle datenschutzrechtlichen Anforderungen und bieten dir eine sichere Alternative zu internationalen Anbietern.

Mit smenso kannst du:

  • Arbeitszeiten automatisch und manipulationssicher erfassen
  • Überstunden und Pausenzeiten transparent dokumentieren
  • Berichte für Kontrollbehörden automatisch generieren
  • Daten über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre speichern
  • Microsoft-365-Integration für nahtlose Workflows nutzen

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