Welche Zeiterfassung ist DSGVO-konform?

Sven Flätchen
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14. Mai 2026
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Lesezeit: 4 min.
DSGVO-konforme Zeiterfassung schützt vor Bußgeldern bis 4% des Jahresumsatzes. Serverstandort, Verschlüsselung und Löschkonzepte entscheiden über rechtliche Sicherheit.
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Moderne Armbanduhr mit transparentem Glas und leuchtenden rosa Schaltkreismustern auf dunklem Schreibtisch

Eine DSGVO-konforme Zeiterfassung ist ein System zur Arbeitszeitdokumentation, das die Datenschutz-Grundverordnung vollständig einhält. Es speichert nur die notwendigen personenbezogenen Daten, implementiert technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und gewährleistet Transparenz über die Datenverarbeitung. Besonders wichtig sind Zweckbindung, Datensparsamkeit und die Rechte der betroffenen Mitarbeiter.

Unklare Datenschutzrichtlinien gefährden Ihr Unternehmen

Viele Unternehmen verwenden Zeiterfassungssysteme, ohne zu wissen, welche Daten tatsächlich gespeichert und verarbeitet werden. Diese Unwissenheit kann zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes führen, wenn Datenschutzbehörden Verstöße feststellen. Schaffen Sie Klarheit durch eine detaillierte Datenschutz-Folgenabschätzung und dokumentieren Sie alle Datenverarbeitungsprozesse transparent.

Falsche Systemwahl kostet Sie mehr als nur Geld

Die Entscheidung für ein nicht DSGVO-konformes Zeiterfassungssystem bedeutet nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Kunden. Serverstandorte außerhalb der EU, fehlende Verschlüsselung oder unzureichende Löschkonzepte können Ihr Unternehmen schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Prüfen Sie bei der Systemauswahl gezielt Zertifizierungen, Serverstandorte und die Datenschutzrichtlinien des Anbieters.

Was bedeutet DSGVO-konforme Zeiterfassung?

DSGVO-konforme Zeiterfassung bedeutet, dass alle Aspekte der Arbeitszeitdokumentation den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Das umfasst die rechtmäßige Datenerhebung, die sichere Speicherung, die zweckgebundene Nutzung und die Gewährleistung aller Betroffenenrechte.

Die Rechtmäßigkeit basiert auf verschiedenen Grundlagen: Arbeitsrechtliche Verpflichtungen schaffen eine rechtliche Basis für die Zeiterfassung, während betriebliche Interessen weitere Datenverarbeitungen rechtfertigen können. Wichtig ist, dass Sie für jede Art der Datenverarbeitung eine klare Rechtsgrundlage benennen können.

Technische und organisatorische Maßnahmen bilden das Fundament der Konformität. Dazu gehören Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, Zugriffskontrollen, regelmäßige Backups und dokumentierte Löschkonzepte. Die Maßnahmen müssen dem Schutzbedarf der verarbeiteten Daten angemessen sein.

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Welche Daten dürfen bei der Zeiterfassung gespeichert werden?

Bei der Zeiterfassung dürfen nur Daten gespeichert werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Das umfasst Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden und projektbezogene Informationen. Standortdaten oder detaillierte Aktivitätsprotokolle sind nur bei entsprechender Rechtsgrundlage zulässig.

Die Grunddaten der Zeiterfassung sind meist unproblematisch: Name, Personalnummer, Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten sowie Projektverknüpfungen fallen unter die arbeitsrechtlichen Dokumentationspflichten. Diese Daten müssen Sie ohnehin erfassen und speichern.

Kritischer wird es bei zusätzlichen Informationen: GPS-Standorte, Screenshots, Tastaturaktivitäten oder biometrische Daten erfordern besondere Rechtfertigungen. Hier müssen Sie eine Interessenabwägung durchführen und oft die Einwilligung der Mitarbeiter einholen. Die Verhältnismäßigkeit steht dabei im Mittelpunkt.

Besonders sensibel sind Gesundheitsdaten, die bei Krankmeldungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anfallen. Diese fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten und erfordern erhöhte Schutzmaßnahmen sowie spezielle Rechtsgrundlagen.

Wie unterscheiden sich verschiedene Zeiterfassungssysteme beim Datenschutz?

Zeiterfassungssysteme unterscheiden sich erheblich in ihren Datenschutzstandards. Cloud-Lösungen aus der EU bieten meist besseren Datenschutz als US-amerikanische Anbieter, während On-Premise-Systeme die vollständige Datenkontrolle ermöglichen, aber eine höhere Eigenverantwortung erfordern.

Der Serverstandort spielt eine zentrale Rolle: EU-basierte Systeme unterliegen automatisch der DSGVO, während bei Anbietern aus Drittländern zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse erforderlich sind. Die Rechtsunsicherheit bei US-Anbietern bleibt trotz neuer Abkommen bestehen.

Die Systemarchitektur beeinflusst den Datenschutz erheblich: Dezentrale Systeme mit lokaler Datenspeicherung bieten mehr Kontrolle, während zentrale Cloud-Lösungen auf die Sicherheitsmaßnahmen des Anbieters angewiesen sind. Mobile Apps erhöhen das Risiko durch zusätzliche Datenübertragungen und Gerätezugriffe.

Auch die Funktionsvielfalt wirkt sich aus: Einfache Stempeluhren erfassen weniger Daten als umfassende Projektmanagement-Tools mit Zeiterfassung. Je mehr Funktionen ein System bietet, desto komplexer werden die Datenschutzanforderungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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Worauf müssen Unternehmen bei der Auswahl einer DSGVO-konformen Zeiterfassung achten?

Bei der Auswahl einer DSGVO-konformen Zeiterfassung müssen Unternehmen Serverstandort, Zertifizierungen, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Sicherheitsmaßnahmen prüfen. Transparente Datenschutzerklärungen und dokumentierte Löschkonzepte sind weitere wichtige Kriterien für die Entscheidung.

Der Anbieter sollte detaillierte Informationen über seine Datenschutzpraktiken bereitstellen: Wo stehen die Server? Welche Verschlüsselungsstandards werden verwendet? Wie erfolgen Backups und Löschungen? Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen transparent und stellt entsprechende Dokumentationen zur Verfügung.

Zertifizierungen wie ISO 27001 oder SOC 2 geben Aufschluss über die Sicherheitsstandards des Anbieters. Noch besser sind spezielle Datenschutz-Zertifizierungen oder Prüfsiegel von anerkannten Stellen. Diese zeigen, dass externe Experten die Datenschutzkonformität bestätigt haben.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die rechtlichen Aspekte der Zusammenarbeit. Er muss alle Anforderungen der DSGVO erfüllen und klare Regelungen zu Zweck, Dauer und Art der Datenverarbeitung enthalten. Prüfen Sie besonders die Regelungen zu Unterauftragnehmern und Datenübermittlungen in Drittländer.

Praktische Tests helfen bei der Bewertung: Wie einfach können Sie Daten exportieren oder löschen? Welche Benutzerrechte können Sie konfigurieren? Gibt es Audit-Logs für alle Zugriffe? Diese Funktionen zeigen, ob der Anbieter Datenschutz als integralen Bestandteil seiner Lösung versteht.

Wie smenso bei DSGVO-konformer Zeiterfassung hilft

Als deutsche Projektmanagement-Plattform bieten wir eine vollständig DSGVO-konforme Zeiterfassung made in Germany. Unsere Lösung kombiniert effiziente Arbeitszeitdokumentation mit höchsten Datenschutzstandards und hilft Ihnen dabei, rechtliche Risiken zu minimieren:

  • 100 % DSGVO-Konformität durch deutsche Serverstandorte und zertifizierte Sicherheitsmaßnahmen
  • Integrierte Zeiterfassung im Projektkontext mit benutzerdefinierten Feldern für Ihre spezifischen Anforderungen
  • Transparente Datenschutzpraktiken mit vollständiger Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse
  • Sichere Microsoft-365-Integration mit Single Sign-On für nahtlose Arbeitsabläufe
  • Flexible Konfiguration von Benutzerrechten und Zugriffsbeschränkungen nach dem Need-to-know-Prinzip

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